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Vom Bleistift zur elektronischen Steuererklärung – Steuerverwaltung im Wandel

Zu Zeiten der Gründung des Landes Niedersachsen war das Büro eines Finanzbeamten vor allem von der Arbeit mit „Papier und Bleistift“ und allenfalls einer Schreibmaschine geprägt.

Rock‘n’ Roll und Pilzköpfe, Minirock und Studentenproteste: Ausgehend von den späten 50er und sich verstärkend in den 60er-Jahren des letzten Jahrhunderts gab es umwälzende gesellschaftliche Veränderungen. Und natürlich blieb auch die niedersächsische Steuerverwaltung von diesen Vorgängen nicht verschont.


historische Buchungsmaschiene Bildrechte: LStN
1950 - Buchungsmaschine
Büroarbeitsplatz   Bildrechte: LStN
1972_Programmierung_mit_Codierblatt_und_Lochkarte

Erstes Rechenzentrum und feste Datenleitungen

Zu Beginn wurden die Daten in den niedersächsischen Finanzämtern dezentral erfasst und auf der Rechenanlage des Landesversorgungsamts Niedersachsen verarbeitet. Doch schon bald zeigte sich, dass diese Kapazitäten nicht ausreichten. Deshalb wurde 1968 das Finanzrechenzentrum der Oberfinanzdirektion Hannover gegründet.


Gebäudeansicht von der Straße   Bildrechte: LStN
1972 - das Finanzrechenzentrum
historische Aufnahme der ersten Inbetriebnahme   Bildrechte: LStN
1972 - Einweihung Finanzrechenzentrum
Saal mit Großrechnern   Bildrechte: LStN
1973 - Maschinensaal
Bis Anfang der 80er-Jahre nahm die Automation stetig und kontinuierlich in allen Finanzämtern in Niedersachsen zu. Im Jahr 1984 waren die Rechenzentren in Hannover, Oldenburg und Lüneburg untereinander und mit den jeweils betreuten Finanzämtern über feste Datenleitungen verbunden. In den niedersächsischen Finanzämtern waren insgesamt 305 Datenerfassungsgeräte und 145 Datenabfragegeräte aufgestellt.

Schrittweise Ausstattung aller Arbeitsplätze mit Arbeitsplatzrechnern

In den 1980er-Jahren stattete die Steuerverwaltung im Rahmen der Verteilten Datenverarbeitung (VDV) eine größere Anzahl von Finanzamtsarbeitsplätzen mit Terminals aus, die über einen Rechner – Nixdorf 8860 – mit den drei Rechenzentren verbunden waren. Diese Maschinen stellten dem einzelnen Nutzer einen Hauptspeicher von 64 KB zur Verfügung.

Historische Aufnahme eines Arbeitsplatzes   Bildrechte: LStN
1983 - Programmiererarbeitsplatz

Von 1994 bis 1998 folgte dann mit dem Vorhaben VDV II die Ausstattung aller damals 10.000 Arbeitsplätze in den Finanzämtern mit Arbeitsplatzrechnern.

Das Ende der Lohnsteuerkarte

Ende 2009 wurden die letzten Lohnsteuerkarten verteilt. Sie blieben noch bis 2012 gültig, bevor sie vollständig durch die ELStAM (Elektronische Lohn-SteuerAbzugsMerkmale) ersetzt wurden. Bei den ELStAM handelt es sich um die Angaben, die bislang auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren. Der Arbeitgeber erhält die Lohnsteuerabzugsmerkmale nun elektronisch von der Finanzverwaltung.Mit dem Verfahren ELSTER (Elektronische Steuererklärung) können Steuererklärungen seit 1999 zudem sicher und papierlos an die Finanzämter übermittelt werden. Für die Finanzämter bedeutet dies, dass sich der Aufwand für die Datenerfassung erheblich reduziert. Das Verfahren hat auch für die Steuerpflichtigen viele Vorteile, wie zum Beispiel die Übernahme der Daten aus dem Vorjahr oder den kostenlosen Belegabruf.


Ansicht des Printzentrums   Bildrechte: LStN
2008 - Schneidelinie im Printzentrum
Foto des heutigen Maschinensaals   Bildrechte: LStN
2020 - Maschinensaal im Finanzrechenzentrum

Die Entwicklung bundeseinheitlicher IT-Verfahren

Heute führen die Finanzämter ihre Tätigkeiten weitgehend IT-unterstützt aus. DabeiSteuerve nutzen sie insbesondere auch im Vorhaben KONSENS (Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) entwickelte, bundeseinheitliche IT-Verfahren. Als eines von fünf so genannten Steuerungsgruppenländern wirkt Niedersachsen aktiv an der Entwicklung einer für alle 16 Länder einheitlichen Steuer-Software mit.

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.07.2021
zuletzt aktualisiert am:
08.05.2024

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