Artikel-Informationen
erstellt am:
28.07.2021
zuletzt aktualisiert am:
08.05.2024
Zu Zeiten der Gründung des Landes Niedersachsen war das Büro eines Finanzbeamten vor allem von der Arbeit mit „Papier und Bleistift“ und allenfalls einer Schreibmaschine geprägt.
Rock‘n’ Roll und Pilzköpfe, Minirock und Studentenproteste: Ausgehend von den späten 50er und sich verstärkend in den 60er-Jahren des letzten Jahrhunderts gab es umwälzende gesellschaftliche Veränderungen. Und natürlich blieb auch die niedersächsische Steuerverwaltung von diesen Vorgängen nicht verschont.
Erstes Rechenzentrum und feste Datenleitungen
Zu Beginn wurden die Daten in den niedersächsischen Finanzämtern dezentral erfasst und auf der Rechenanlage des Landesversorgungsamts Niedersachsen verarbeitet. Doch schon bald zeigte sich, dass diese Kapazitäten nicht ausreichten. Deshalb wurde 1968 das Finanzrechenzentrum der Oberfinanzdirektion Hannover gegründet.
Schrittweise Ausstattung aller Arbeitsplätze mit Arbeitsplatzrechnern
In den 1980er-Jahren stattete die Steuerverwaltung im Rahmen der Verteilten Datenverarbeitung (VDV) eine größere Anzahl von Finanzamtsarbeitsplätzen mit Terminals aus, die über einen Rechner – Nixdorf 8860 – mit den drei Rechenzentren verbunden waren. Diese Maschinen stellten dem einzelnen Nutzer einen Hauptspeicher von 64 KB zur Verfügung.
Von 1994 bis 1998 folgte dann mit dem Vorhaben VDV II die Ausstattung aller damals 10.000 Arbeitsplätze in den Finanzämtern mit Arbeitsplatzrechnern.
Das Ende der Lohnsteuerkarte
Ende 2009 wurden die letzten Lohnsteuerkarten verteilt. Sie blieben noch bis 2012 gültig, bevor sie vollständig durch die ELStAM (Elektronische Lohn-SteuerAbzugsMerkmale) ersetzt wurden. Bei den ELStAM handelt es sich um die Angaben, die bislang auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren. Der Arbeitgeber erhält die Lohnsteuerabzugsmerkmale nun elektronisch von der Finanzverwaltung.Mit dem Verfahren ELSTER (Elektronische Steuererklärung) können Steuererklärungen seit 1999 zudem sicher und papierlos an die Finanzämter übermittelt werden. Für die Finanzämter bedeutet dies, dass sich der Aufwand für die Datenerfassung erheblich reduziert. Das Verfahren hat auch für die Steuerpflichtigen viele Vorteile, wie zum Beispiel die Übernahme der Daten aus dem Vorjahr oder den kostenlosen Belegabruf.
Die Entwicklung bundeseinheitlicher IT-Verfahren
Heute führen die Finanzämter ihre Tätigkeiten weitgehend IT-unterstützt aus. DabeiSteuerve nutzen sie insbesondere auch im Vorhaben KONSENS (Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) entwickelte, bundeseinheitliche IT-Verfahren. Als eines von fünf so genannten Steuerungsgruppenländern wirkt Niedersachsen aktiv an der Entwicklung einer für alle 16 Länder einheitlichen Steuer-Software mit.
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28.07.2021
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08.05.2024