Bildrechte: Nds. Finanzministerium
Steuergesetzgebung
Die Bundesländer sind über den Bundesrat wesentlich an der Gesetzgebung beteiligt. Die Anwendung des Steuerrechts, also die Steuerverwaltung, liegt in der Zuständigkeit der Länder. Im Rahmen eigener Initiativen und durch die bei Steuergesetzen regelmäßig erforderliche Zustimmung des Bundesrates zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestages wirkt auch das Niedersächsische Finanzministerium aktiv am Gesetzgebungsverfahren mit. Häufig sind zur Lösung der Probleme Arbeitsgruppen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Bund und Ländern eingesetzt. Die steuerpolitischen Vorstellungen Niedersachsens können dadurch bereits im Rahmen der Vorbereitung von Gesetzesentwürfen eingebracht werden.
Die Steuergesetze wirken sich unmittelbar auf die Einnahmen des Landeshaushalts aus. Das Niedersächsische Finanzministerium nimmt damit durch die Mitgestaltung des Steuerrechts auch seine Verantwortung für die Haushalte des Landes und der Kommunen wahr.
Die nachfolgenden Informationen zu ausgewählten neuen Gesetzen geben einen kurzen Einblick in aktuelle steuerrechtliche Themen:
Artikel-Informationen