Informationen zur Steuerberaterprüfung
Für die organisatorische Durchführung der Steuerberaterprüfung ist die Steuerberaterkammer Niedersachsen zuständig:
Steuerberaterkammer Niedersachsen, KdöR
Adenauerallee 20, 30175 Hannover
Tel.: 0511 / 28890 - 23 / - 20 / - 0 (Zentrale)
www.stbk-niedersachsen.de
Informationen zur Steuerberaterprüfung sind auf der Internetseite der Steuerberaterkammer Niedersachsen unter www.stbk-niedersachsen.de eingestellt. Sie finden dort wichtige Hinweise zu nachfolgenden Themen:
- Zulassungsverfahren,
- Gebühren,
- Antragsfristen,
- Termine des schriftlichen Teils der Steuerberaterprüfung,
- Ablauf und Bewertung der schriftlichen und mündlichen Prüfung,
- Prüfungsergebnisse,
- Bestellung zum Steuerberater sowie
- die rechtlichen Grundlagen.
Die erforderlichen Antragsformulare und Merkblätter können Sie im Download-Bereich herunterladen.
Die Anträge auf
- Zulassung zur Steuerberaterprüfung,
- Befreiung von der Steuerberaterprüfung und
- Erteilung verbindlicher Auskünfte über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder für die Befreiung von der Prüfung
sind bei der Steuerberaterkammer Niedersachsen zu stellen und werden von dieser bearbeitet.
Die für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Finanzbehörden der Länder bestimmen im Rahmen bundeseinheitlicher Abstimmungen den Zeitpunkt der Durchführung des schriftlichen Teils der Steuerberaterprüfung, die Prüfungsaufgaben der Aufsichtsarbeiten, die Bearbeitungszeit sowie die zum schriftlichen Teil der Prüfung zugelassenen Hilfsmittel.
Die Steuerberaterprüfung ist vor den vom Niedersächsischen Finanzministerium bestellten Prüfungsausschüssen abzulegen.
(Stand: 01.03.2021)
Weitere Informationen zur Steuerberaterprüfung sowie Anträge und Merkblätter als Download finden Sie im Angebot der
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