Artikel-Informationen
erstellt am:
23.08.2022
zuletzt aktualisiert am:
23.08.2024
Die Landesregierung hat sich eine deutliche Steigerung der öffentlichen Investitionen zum Ziel gesetzt. Dabei hat die Senkung des Energieverbrauchs sowie die Steigerung der Energieeffizienz eine besondere Bedeutung. Um die angestrebten Klimaziele zu erreichen, möchte die Landesregierung ihre Möglichkeiten als Immobilieneigentümerin vollständig ausschöpfen. Bis 2035 sollen alle Landesliegenschaften in der Summe treibhausgasneutral bewirtschaftet werden.
Zum einen ist effektiver Klimaschutz angesichts steigender Energiepreise, der dramatischen Folgen des globalen Klimawandels und der weltpolitischen Lage ein Gebot der Vernunft. Zum anderen ist eine funktionierende öffentliche Infrastruktur, sind moderne und zweckmäßige öffentliche Gebäude auch eine wesentliche Voraussetzung für einen funktionierenden Staat.
Das Land Niedersachsen verfügt über rund 5500 eigene Bauwerke, die von Landesbehörden und Hochschulen genutzt werden. Darunter befinden sich rund 3000 Gebäude, die im Energie- und Medienbericht des Landes detailliert erfasst werden, weil sie energetisch relevante Energieverbräuche aufweisen. Auch wenn diese landeseigenen Liegenschaften in Niedersachsen lediglich 0,15 Prozent des CO2-Aufkommens im Gebäudesektor ausmachen, so kommt ihnen doch eine hohe exemplarische Bedeutung und eine Vorbildfunktion zu.
Ihre Investitionsoffensive treibt die neue Landesregierung seit ihrem Amtsantritt im November 2022 mit Vehemenz voran. Dabei gilt das Prinzip „worst first“. Liegenschaften mit dem größten Sanierungsbedarf und höchsten spezifischen Energieverbräuchen werden priorisiert. Hierfür wurde ein Sanierungsfahrplan erstellt und kontinuierlich fortgeschrieben.
Sondervermögen für energetische Sanierung
In einem ersten Schritt stehen für die Landesgebäude mehr als 260 Millionen Euro in einem Sondervermögen für die energetische Sanierung und Verbesserung zur Verfügung. Dieses Sondervermögen soll ab 2025 bis 2048 jährlich um 21 Millionen Euro erhöht werden, allein in den kommenden 10 Jahren also um 210 Millionen Euro.
Als erstes Maßnahmenpaket daraus ist das Cluster „Photovoltaik-Dachertüchtigung“ in die Umsetzung gegangen. Offensichtlich sanierungsbedürftige Dächer können so im Rahmen einer schnellen Umsetzung der Photovoltaik-Offensive des Landes zeitnah ertüchtigt werden, um darauf überhaupt Photovoltaik-Anlagen errichten zu können. Auch dringend notwendige Maßnahmen beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Lüneburg, für die Zentrale Polizeidirektion Hannover und für das Polizeikommissariat Peine werden aus dem Sondervermögen finanziert.
Darüber hinaus hat die Landesregierung für das Jahr 2024 die Mittel für Bauunterhaltung auf 80 Millionen Euro erhöht. Mit dem Haushaltsplanentwurf 2025 sollen zudem die Mittel für Bauunterhaltung für landeseigene Gebäude im kommenden Jahr um weitere 40 Millionen auf dann 120 Millionen Euro erhöht werden. Hinzu kommen zehn Millionen Euro für energetische Sanierungen. Schließlich ist geplant, 100 Millionen Euro aus Bußgeldeinnahmen im Haushalt 2025 für Bauunterhaltung und Kleine Baumaßnahmen zu verwenden.
Reduzierung der Büroflächen geplant
Auch durch ein effizientes Flächenmanagement können erhebliche Energieeinsparungen erreicht werden. Das Land verfügt über rund 6,4 Millionen Quadratmeter Nutzfläche, wovon sich rund 5,3 Millionen Quadratmeter im Landeseigentum befinden. Ein erheblicher Teil davon wird von der Verwaltung genutzt. Arbeitsmodelle wie mobiles Arbeiten, die Ausweitung von Telearbeitsplätzen und die zunehmende Digitalisierung der Arbeitsabläufe ermöglichen eine deutlich effizientere Flächennutzung als bisher. Ziel soll es sein, bis 2030 eine Reduzierung der Büroflächen um 10 Prozent der Gesamtnutzfläche zu erreichen.
Da jeder Quadratmeter, der durch Landesbehörden genutzt wird, durchschnittlich mehr als 150 Kilowattstunden pro Jahr an Energie verbraucht, können ohne Qualitätsverlust erhebliche Energieeinsparungen erreicht werden. Darüber hinaus werden durch diese Vorgehensweise auch endliche oder energieaufwändige Materialressourcen wie Zement, Sand, Gips etc. geschont. Die für die Anpassung der vorhandenen räumlichen Strukturen erforderlichen Investitionen verbessern zusätzlich die Gesamteffizienz des Gebäudebestandes.
Wärme aus erneuerbaren Energien
Ein weiterer Baustein zur Erreichung der angestrebten Klimaneutralität: Das Land Niedersachsen wird bei seinen Neubaumaßnahmen zukünftig ausschließlich Wärmeversorgungsanlagen mit regenerativen Energieträgern verwenden. Auch bei Bestandssanierungen hat der Einsatz von Anlagen mit regenerativen Energieträgern grundsätzlich Priorität.
Parallel arbeitet das Niedersächsische Finanzministerium unter den Bedingungen der verfassungsrechtlich festgeschriebenen Schuldenbremse an weiteren Finanzierungsmöglichkeiten für Sanierungen. Sowohl klassische haushaltspolitische Instrumente als auch weitere Instrumente, die zusätzliche Flexibilität bei der Finanzierung geben, werden verfolgt.
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erstellt am:
23.08.2022
zuletzt aktualisiert am:
23.08.2024