Stabilitätsbericht
Die Haushaltspolitik des Landes spiegelt sich in den Ergebnissen des aktuellen Stabilitätsberichtes wider: Keine der Kennziffern ist nach den Regeln des Stabilitätsrates auffällig. Ebenso unauffällig sind die Ergebnisse der Projektion der Haushaltsentwicklung. Der Stabilitätsrat hat auf dieser Grundlage erneut festgestellt, dass in Niedersachsen keine Haushaltsnotlage droht und bezüglich der Schuldenbremse keine Auffälligkeit vorliegt.
Der aktuelle Stabilitätsbericht beruht auf den Jahresabschlüssen 2022 und 2023, dem Haushaltsplanentwurf 2025 sowie der Mittelfristigen Planung 2024 - 2028.
Mit dem Haushaltsentwurf für 2025 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2028 setzt Niedersachsen den eingeschlagenen Weg fort, der finanzpolitische Solidität mit wichtigen Investitionen in die Zukunft des Landes vereinbart. Der Haushaltsentwurf ermöglicht neue Schwerpunktsetzungen in den Bereichen Bildung und medizinische Versorgung, Hochwasserschutz, Infrastruktur sowie Digitalisierung – und das trotz der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ohne den Abbau von Leistungen für Bürgerinnen und Bürger.
Zum Ausgleich der geplanten Maßnahmen sieht der Entwurf der Landesregierung vor, den gesamten Bestand der allgemeinen Rücklage von rund 2,5 Milliarden Euro bis Ende 2028 zu nutzen. Dieser Rückgriff auf ein einmaliges Finanzierungsinstrument kann in herausfordernden Zeiten den Brückenschlag zwischen einem Haushaltsausgleich und dem Vollzug dringend notwendiger Investitionen ermöglichen. Die Investitionen sollen Maßnahmen unterstützen, die für eine wirtschaftliche Aufhellung sorgen und damit die haushaltspolitischen Perspektiven von Bund und Ländern verbessern.
Der Stabilitätsbericht bildet die Grundlage für die jährlichen Beratungen des Stabilitätsrates über die Haushaltslage des Bundes und der Länder. Der Stabilitätsrat ist ein Bund-Länder-Gremium, das neben der Überwachung der Haushaltsentwicklung von Bund und Ländern seit 2020 auch die Einhaltung der Schuldenbremse überwacht.
Die Haushaltsüberwachung erfolgt anhand einheitlich definierter Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung. Es handelt sich hierbei um die Kennziffern „Finanzierungssaldo je Einwohner“, „Kreditfinanzierungsquote“, „Zins-Steuer-Quote“ sowie „Schuldenstand je Einwohner“. Für jede Kennziffer gilt ein Schwellenwert. Für Niedersachsen ist für den aktuellen Beobachtungszeitraum keine der Kennziffern auffällig.
Die Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse beruht auf zwei Komponenten. Die erste Komponente beinhaltet eine Darlegung anhand der bundes- bzw. jeweiligen landesrechtlichen Schuldenbremse. Der Stabilitätsrat nimmt hier zur Kenntnis, ob der Bund und die Länder die Schuldenbremse nach der bundes- bzw. jeweiligen landesrechtlichen Regelung einhalten. Die zweite Komponente umfasst die für den Bund und jedes Land nach einem harmonisierten und an den europäischen Vorgaben und Verfahren orientierten Analysesystem ermittelten Ergebnisse. Dieses Analysesystem ist von den länder- bzw. bundesrechtlichen Ausgestaltungen der Schuldenbremse unabhängig. Die Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse erfolgt bei beiden Komponente für das jeweils abgelaufene, das aktuelle und das darauffolgende Jahr. Beide Komponenten zeigen keine Auffälligkeit für Niedersachsen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
09.11.2020
zuletzt aktualisiert am:
06.12.2024