Sondervermögen Corona-Pandemie
Am 12. Mai 2020 hat der Niedersächsische Landtag ein Sondervermögen zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie eingerichtet. Mit dem Sondervermögen schuf Niedersachsen ein Instrumentarium, um auf die Herausforderungen und Folgen der Pandemie flexibel, effektiv und zielgerichtet reagieren zu können.
Niedersachsen hatte erhebliche Mehrbedarfe zur Bewältigung der Situation zu stemmen: Ausgaben zur Gewährleistung der Gesundheitsvorsorge und zur Stärkung des Gesundheitswesens, zur Leistung von Entschädigungen, zur Unterstützung der niedersächsischen Wirtschaft und Landwirtschaft, zum Erhalt von Bildungs-, Wissenschafts-, Sozial-, Sport- oder Kultureinrichtungen sowie im Umwelt- und Naturschutz.
Mit dem Sondervermögen standen über 8,1 Milliarden Euro zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie zur Verfügung. Diese Mittel werden innerhalb des Landeshaushalts in einem vom eigentlichen Kernhaushalt klar abgegrenzten Bereich transparent dargestellt und überjährig gesichert.
Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen wird regelmäßig über die Bewilligung der bereitgestellten Mittel informiert. Dem liegt ein Finanzierungsplan zu Grunde, der jährlich sowie bei Bedarf fortgeschrieben wird. Dieser Finanzierungsplan ist auch als Erläuterung zum Einzelplan 13 im Haushaltsplan enthalten. Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen im Hinblick auf den Landtag als Budgetgeber wird somit Rechnung getragen.
Der Finanzierungsplan zum Sondervermögen Corona wurde mehrfach fortgeschrieben und dabei an die veränderten Bedarfe zur Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie angepasst. Die letzte Fortschreibung erfolgte im Februar 2024.
Im Rahmen der Fortschreibungen hatte sich im Jahr 2023 ein nicht mehr für Zwecke des Sondervermögens benötigter Finanzbedarf in Höhe von 2,145 Milliarden Euro ergeben. Dieser Betrag wurde zur vorzeitigen Tilgung eines entsprechenden Teilbetrages von Krediten verwendet, die aufgrund der durch die Pandemie entstandenen Notsituation aufgenommen wurden. Weitere 254 Millionen Euro wurden 2024 erneut zur vorzeitigen Tilgung von Krediten verwendet
Für Maßnahmen zur Gewährleistung der Gesundheitsvorsorge und zur Stärkung des Gesundheitswesens, für Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz sowie zur Erfüllung bestehender Verpflichtungen stehen im COVID-19-Sondervermögen im Februar 2024 noch rund 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich aus eigenen Mitteln und Erstattungen des Bundes zusammen.
Der im Februar 2024 aktualisierte Finanzierungsplan steht hier zum Herunterladen zur Verfügung.
Artikel-Informationen
erstellt am:
12.05.2020
zuletzt aktualisiert am:
01.03.2024