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Vertragsmuster und Dokumentationen
Vertragsmuster (beispielhaft und nicht abschließend)
Landesschatzanweisungen:
- Wertpapier-Übernahmevertrag (fest verzinsliche Landesschatzanweisung) - Stand 19.01.2022 - Download (PDF, 0,03 MB)
- Wertpapier-Übernahmevertrag (fest verzinsliche Landesschatzanweisung - Konsortium) - Stand 19.01.2022 - Download (PDF, 0,03 MB)
- Wertpapier-Übernahmevertrag (variabel verzinsliche Landesschatzanweisung) - Stand 19.01.2022 - Download (PDF, 0,03 MB)
- Wertpapier-Übernahmevertrag (variabel verzinsliche Landesschatzanweisung - Konsortium) - Stand 19.01.2022 - Download (PDF, 0,03 MB)
- Wertpapier-Übernahmevertrag (fest verzinsliche Landesschatzanweisung) QFC - Stand 19.01.2022 - Download (PDF, 0,03 MB)
- Wertpapier-Übernahmevertrag (fest verzinsliche Landesschatzanweisung - Konsortium) QFC - Stand 19.01.2022 - Download (PDF, 0,03 MB)
- Wertpapier-Emissionsbedingungen (fest verzinsliche Landesschatzanweisung) - Stand 08.03.02023 - Download (PDF, 0,10 MB)
- Wertpapier-Emissionsbedingungen (fest verzinsliche Landesschatzanweisung - Konsortium) - Stand 08.03.2023 - Download (PDF, 0,10 MB)
- Wertpapier-Emissionsbedingungen (variabel verzinsliche Landesschatzanweisung) - Stand 01.07.2024 - Download (PDF, 0,10 MB)
- Wertpapier-Emissionsbedingungen (variabel verzinsliche Landesschatzanweisung - Konsortium) - Stand 01.07.2024 - Download (PDF, 0,10 MB)
Schuldscheindarlehen:
- Mustervertrag Schuldscheindarlehen (feste Verzinsung) - Stand 28.06.2018 - Download (PDF, 0,03 MB)
- Mustervertrag Schuldscheindarlehen (variable Verzinsung) - Stand 28.06.2018 - Download (PDF, 0,03 MB)
- Mustervertrag Schuldscheindarlehen (step-up mit Gläubiger-Kündigungsoption) - Stand 28.06.2018 - Download (PDF, 0,03 MB)
Bei Aufstockung von Emissionen werden die zugrundeliegenden Verträge und Emissionsbedingungen verwendet. Der Übernahmevertrag enthält einen Hinweis auf die Aufstockung und eine Regelung zur Höhe der zu zahlenden Stückzinsen. Die Emissionsbedingungen bezeichnen zusätzlich die Grundemission und die Aufstockungen und dass alle eine einheitliche Landesschatzanweisung bilden. Bei Bedarf/ Interesse kann ein bewährtes Muster im Back-Office angefordert werden.
Den Emissionsbedingungen für variabel verzinsliche Landesschatzanweisungen wurde eine vereinfachte Fallback-Klausel beigefügt.
Für den Abschluss eines Übernahmevertrages mit einem in Deutschland tätigen Tochterunternehmen eines US-GSiB´s (einer US-Global systemrelevanten Bank) verwendet das Land Niedersachsen neue veröffentlichte Muster, die den Anforderungen der QFC-Stay-Rules Rechnung tragen sollen. Das gilt auch bei Emissionen, bei denen dem Konsortium ein Tochterunternehmen eines US-GSiB angehört.
Soweit dem Konsortium eine in UK domizilierte Bank angehört, ist Artikel 7 des Übernahmevertrages wie in diesem Muster zu formulieren.Den Emissionsbedingungen für variabel verzinsliche Landesschatzanweisungen wurde eine vereinfachte Fallback-Klausel beigefügt.
Finanztermingeschäfte:
Das Land Niedersachsen schließt Derivate ausschließlich über den vom Deutschen Bankenverband entwickelten Deutschen Rahmenvertrag in Verbindung mit dem Deutschen Besicherungsanhang ab. Zusätzlich werden die folgenden Bestandteile Teil der Gesamtdokumentation:
Artikel-Informationen
erstellt am:
01.07.2024
zuletzt aktualisiert am:
20.09.2024