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Portfolio-Management

Das Portfolio der Landesschulden ist mit möglichst geringem Zinsaufwand bei gleichzeitig möglichst niedrigem Risiko langfristig zu gestalten. Dabei werden die im Portfolio enthaltenen Chancen und Risiken erkannt, gemessen, optimiert und durch Limitierungen auch begrenzt ("total-risk-Ansatz"). Das Land steuert das Gesamtportfolio unter Beachtung von Steuerungsgrößen wie durchschnittlicher Zinsbindungsfrist, Zinsausgabenvolatilität und Variabilität semi-passiv.


Derivatives Geschäft

Im Rahmen seines Portfolio-Managements setzt das Land Derivate ein, um auch ohne direkte Kapitalunterlegung Strukturveränderungen des Portfolios vorzunehmen. Die vom Land gewählten Swaps sehen den Austausch verschiedener Zinsverpflichtungen vor (zum Beispiel variabel verzinslich gegen festverzinslich).


Risiken

Im Wesentlichen handelt es sich bei den für das Land Niedersachsen bestehenden Risiken um

a) Liquiditätsrisiken

Das Land muss jederzeit in der Lage sein, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Die Sicherstellung der Liquidität hat daher höchste Priorität. Um Liquiditätsrisiken zu minimieren, wird der Finanzbedarf möglichst gleichmäßig verteilt. Der monatliche Liquiditätsbedarf variiert durch vorgegebene Fälligkeitstermine. Die Planung der Kreditvalutierung und -fälligkeit wird an die erwartete Liquiditätsentwicklung angepasst. Eine gleichmäßige Verteilung von Zins- und Tilgungsfälligkeiten dient dazu, eine stabile Haushaltsführung zu gewährleisten.


b) Zinsänderungsrisiken

Die Wahrnehmung der Zinsänderungsrisiken des Landes unterscheidet sich grundlegend von der der Banken. So sind für Banken Wertveränderungen von Handelsbeständen maßgebende Zinsänderungsgrößen (relative Risiken), während für das Land langfristige Betrachtungen von Chancen und Risiken und die Veränderung der Zinsbelastungen zukünftiger Haushalte die entscheidenden Größen in der Zinsänderung darstellen (absolute Risiken). Insbesondere die sich aus variablen und optionalen Bestandteilen des Portfolios ergebenden Zinsänderungsrisiken müssen besonders beachtet werden. Hierbei stellt sich vereinfacht gesagt die Frage, welche Änderungen bei den Zinsausgaben für den Haushaltsvollzug noch vertretbar sind.


c) Bonitätsrisiken

Bonitätsrisiken ergeben sich für das Land sowohl als Anleger im Geldmarkt als auch als Vertragspartner im derivativen Geschäft. Am Geldmarkt begegnet das Land diesem Risiko durch die Auswahl ausfallsicherer Institute als Geschäftspartner. Auch bei derivativen Geschäften ist das Land in der Rolle des Gläubigers. Daraus ergibt sich das Risiko des potenziellen Verlusts bei Ausfall des Kontrahenten (credit default) oder zumindest einzelner Zahlungsströme. Diesem begegnet das Land durch den Abschluss von Netting-Vereinbarungen (Verrechnung der gegenseitigen Ansprüche). Daneben bestehen mit allen Kontrahenten im Derivatgeschäft sogenannte Collateral-Vereinbarungen. Die Höhe der Sicherheitsleistung hieraus wird wöchentlich dem tatsächlichen Marktwert der bestehenden Derivatgeschäfte angepasst. Damit wird das Risiko von Verlusten durch den plötzlichen Ausfall des Kontrahenten minimiert.


Weitere Risikogrößen sind Systemrisiken, operative Risiken und Rechtsrisiken, die durch geeignete organisatorische, personelle und technische Maßnahmen begrenzt werden.

Generell gilt der Grundsatz, keinerlei Geschäfte abzuschließen, deren Wirkungen unverständlich sind, die nicht selbst bewertet oder in den eigenen Systemen nicht vollständig abgebildet werden können.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
01.08.2002
zuletzt aktualisiert am:
12.08.2024

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