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Kapitalmarkt

Am Kapitalmarkt tritt das Kreditreferat mit dem haushaltsrechtlich festgelegten Bedarf an Brutto-Krediteinnahmen auf. Er setzt sich zusammen aus den für die Deckung des Finanzierungssaldos des laufenden Haushaltsjahrs erforderlichen Netto-Krediteinnahmen und den Refinanzierungen von Tilgungen. Das Haushaltsgesetz legt den Höchstbetrag der Ermächtigung fest. Im Haushaltsjahr 2024 beträgt die Brutto-Kreditermächtigung 7,06 Milliarden Euro (netto -0,12 Mrd. Euro). Die tatsächliche Kreditnachfrage am Markt richtet sich nach dem Liquiditätsbedarf, den Haushaltsdeckungsbedürfnissen und Marktfaktoren. Das Kreditreferat bestimmt unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen die jeweiligen Modalitäten der Mittelbeschaffung (Zeitpunkt, Laufzeit, Verzinsungsform). Der Abschluss erfolgt im Telefonverkehr.

Bei der Kreditaufnahme verfügt das Land über verschiedene Instrumente.

Der durch eine Schuldurkunde unterlegte Schuldschein ist ein genormtes und im Kapitalmarkt bewährtes Produkt. Dieser kann flexibel entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen (Volumen, Valutierung, Laufzeit, Verzinsungsform, Sondervereinbarungen) ausgestaltet werden. Als Vertragsmuster liegen Verträge mit fester und variabler Verzinsung vor.

Als weiteres Instrument stehen dem Land Wertpapiere für die fundierte Finanzierung zur Verfügung. Anleihen oder Landesschatzanweisungen sind fungible und jederzeit an den Börsen (in der Regel in Hannover) handelbare Wertpapiere. Sie eignen sich insbesondere für größere Volumina und repräsentieren immer marktgerechte Preise. Diese Wertpapiere entstehen rechtlich durch Eintragung in das Schuldbuch des Landes und werden von in- und ausländischen Banken an Investoren und Privatpersonen verkauft.



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