Abwicklung & Back-Office
Die wesentliche Aufgabe der Schuldenverwaltung ist die Wahrnehmung der Funktion eines Back-Office. Es ist für die Umsetzung und Abwicklung der im Kreditreferat getätigten Geschäftsabschlüsse verantwortlich. Es handelt sich um Abschlüsse, die den Kapitalmarkt (Wertpapiere, Darlehen), den Geldmarkt (Kassenkreditgeschäft, Geldanlagen) sowie den Markt derivativer Geschäfte (Zinstauschgeschäfte) betreffen.
Die Schuldenverwaltung erledigt alle im Zusammenhang mit den genannten Geschäften anfallenden Aufgaben wie die Buchführung, die Dokumentation, die fristgerechte Bezahlung von Zins und Tilgung.
Statistiken der Schuldenverwaltung
Das Landesschuldbuch beinhaltet ausschließlich die Buchschulden des Landes. Buchschulden sind begebene Wertpapiere wie Landesschatzanweisungen, die nicht in Wertpapierurkunden (Stücke oder Globalurkunden) verbrieft werden. Die Buchschulden werden als sogenannte Wertrechte durch Eintragung in das Landesschuldbuch beurkundet und begründet. Es handelt sich dabei um eine wertpapierrechtliche Sonderform. Über den Gesamtbetrag der Wertrechte wird eine Sammelschuldbuchforderung zu Gunsten der Wertpapiersammelbank Clearstream Banking AG in das Landesschuldbuch eingetragen.
Der Gesamtbetrag dieser Buchschulden wird im Hauptbuch der Landesschulden als statistisches, fortlaufendes Register nachgewiesen. Es wird in elektronischer Form geführt. In das Hauptbuch der Landesschulden sind außer dem Gesamtbetrag der Buchschulden die übrigen Schulden des Landes sowie Verpflichtungen aus Bürgschafts-, Gewähr- oder anderen (ähnlichen wirtschaftlichen Zwecken dienenden) Verträgen eingetragen.
Durch die Schuldenverwaltung werden nach dem Stand 31. Dezember 2023 insgesamt Kreditmarktschulden in Höhe von rund 56,5 Milliarden Euro betreut. Davon beliefen sich allein die Wertpapierschulden auf rund 46 Milliarden Euro.
Die Schuldenverwaltung des Landes ist verpflichtet, zu bestimmten Stichtagen verschiedene Statistiken zu erstellen. Hierbei handelt es sich um monatliche, vierteljährliche und jährliche Erhebungen. Zum Ende eine Kalendervierteljahres ist die Vierteljahresstatistik SFK3 dem Statistischen Bundesamt und dem Bundesfinanzministerium zu melden.
Einzelheiten dazu finden Sie auf der Website des Statistischen Bundesamts.
Artikel-Informationen
erstellt am:
01.08.2002
zuletzt aktualisiert am:
12.08.2024