Artikel-Informationen
erstellt am:
24.07.2024
zuletzt aktualisiert am:
25.07.2024
Die Niedersächsische Landesregierung plant die Besoldung und Versorgungsbezüge der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten in den Jahren 2024 und 2025 zu erhöhen und weitere Vorschriften anzupassen. Dafür wurde der „Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften“ vom Kabinett zur verkürzten Verbandsbeteiligung freigegeben.
Übertragung der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst
Mit dem Gesetzentwurf soll die Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom Dezember vergangenen Jahres auf die niedersächsische Beamten- und Richterschaft sowie auf die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen werden:
Es ist vorgesehen, zum 1. November 2024 die Grundgehälter um 200 Euro zu erhöhen und dynamische Zulagen um linear 4,76 Prozent anzupassen. Zum 1. Februar 2025 soll eine weitere lineare Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge um 5,5 Prozent vorgenommen werden.
Die Anwärtergrundbeträge sollen hingegen zum 1. November 2024 um einen Festbetrag von 100 Euro und zum 1. Februar 2025 um einen weiteren Festbetrag von 50 Euro erhöht werden. Die Kosten dafür betragen 2024 rund 81 Millionen Euro und 2025 rund 1,159 Milliarden Euro.
Die Übertragung der Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro, war bereits am 13. März 2024 vom Niedersächsischen Landtag beschlossen worden.
Senkung von Hürden bei der Weiterbeschäftigung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten
Es soll so eine angekündigte Maßnahme zur Sicherung einer demografiefesten Landesverwaltung umgesetzt werden. Bisher wird nur das Einkommen aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst mit der Versorgung verrechnet, während ein privatwirtschaftliches Einkommen mit Erreichen der Altersgrenze vollständig behalten werden kann. Das macht eine umfangreichere Tätigkeit für den bisherigen Dienstherrn in nennenswertem Umfang unattraktiv.
Darüber hinaus sollen mit dem Gesetzentwurf weitere Regelungen getroffen werden:
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24.07.2024
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25.07.2024