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Modernisierung der Reisekostenverordnung

Die Landesregierung plant die Niedersächsische Reisekostenverordnung zu modernisieren. Mit den beabsichtigten Änderungen sollen gestiegene Kosten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes im Rahmen von Dienstreisen berücksichtigt werden. Auch die Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit sollen gefördert sowie die Attraktivität des öffentlichen Dienstes gesteigert werden. Zur Zeit können betroffene Verbände dazu Ihre Meinung abgeben.

Zu den geplanten Änderungen zählen diese Maßnahmen:

Wegstreckenentschädigung bei der Nutzung privater Kraftfahrzeuge für Dienstreisen

Vor dem Hintergrund der deutlich gestiegenen Energiekosten wurden die Erstattungsbeträge für Dienstreisen mit einem privaten Kraftfahrzeug bereits für die Zeit vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 angehoben. Da zu erwarten ist, dass es auch zukünftig bei den hohen Energiekosten bleiben wird, sollen diese Regelungen unbefristet gelten.

Die „große“ Wegstreckenentschädigung bei Vorliegen eines erheblichen dienstlichen Interesses an der Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs soll von 30 Cent/ km auf 38 Cent/km dauerhaft angehoben werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn kein regelmäßig verkehrendes Beförderungsmittel zur Verfügung steht.

Die „kleine“ Wegstreckenentschädigung gilt für Fälle, wenn ein privates Fahrzeug ohne nähere Begründung genehmigt wird. Sie soll von 20 Cent/ km auf 25 Cent/ km dauerhaft erhöht werden. Der Höchstbetrag der „kleinen“ Wegstreckenentschädigung wurde von 100 Euro je Dienstreise auf 125 Euro erhöht, was auch entfristet werden soll.

Erstattung für Übernachtungskosten

Bisher können Hotelkosten grundsätzlich bis zu einem Betrag von 80 Euro pro Nacht erstattet werden. Höhere Kosten werden übernommen, soweit sie unvermeidbar sind. Vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Preise und den damit zumindest in Städten vermehrt verbundenen Schwierigkeiten, ein Hotelzimmer zu diesem Preis zu bekommen, soll der begründungsfreie Betrag auf 100 Euro angehoben werden.


Benutzung privater Fahrräder, E-Bikes sowie privater E-Scooter für Dienstreisen

Um die Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit zu fördern, soll die Wegstreckenentschädigung für Fahrten mit privaten Fahrrädern von 5 Cent auf 10 Cent angehoben werden. Der Betrag soll auch bei der Nutzung privater E-Bikes und E-Scooter erstattet werden.

Erstattungsmöglichkeiten der Kosten für private BahnCards, Netz- und Zeitkarten

Um einen weiteren Anreiz zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu setzen und damit den Zielen der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit Rechnung zu tragen, soll die hälftige Erstattung für private BahnCards 25, Netz- oder Zeitkarten für Dienstreisen ermöglicht werden. Dies gilt auch für das so genannte Deutschlandticket. Voraussetzung ist, dass sich die Reisekostenvergütung um einen Betrag verringert hat, der mindestens der Hälfte der Anschaffungskosten entspricht.

Weiterhin gelten soll die bereits bestehende Regelung für die anteilige Erstattung der Anschaffungskosten für die BahnCard 50 und die BahnCard 100 bis zu den Anschaffungskosten einer BahnCard Business der nächstniedrigen BahnCard, wenn sich die Reisekostenvergütung um einen Betrag verringert hat, der den Anschaffungskosten dieser niedrigeren Karte entspricht.

Streichung der bestehenden, aber nicht mehr zeitgemäß erscheinenden Kürzungsregelungen für Reisen aus Anlass der Aus- und Fortbildung

Reisekosten zum Zwecke der Aus- oder Fortbildung werden in der Regel nur anteilig erstattet, was nicht mehr zeitgemäß erscheint. Um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu steigern, sollen die Reisekosten aus Anlass der Aus- und Fortbildung im vollen Umfang erstattet werden. Bisher wird lediglich die „kleine“ Wegstreckenentschädigung gewährt und das Tage- und Übernachtungsgeld auf 75 Prozent der Beträge begrenzt.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
15.10.2024

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