Gesetz zur Gewährung von Sonderzahlungen zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise und zur Änderung des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes
(PDF, 0,18 MB)
Landtag stimmt Übertragung der Tarifeinigung zu
Niedersachsens Beamtinnen und Beamte erhalten 3000 Euro Sonderzahlung zum Ausgleich der Inflation
Der Niedersächsische Landtag hat am 13. März 2024 einem Gesetzentwurf zugestimmt, nach dem den niedersächsischen Beamtinnen und Beamten sowie den Richterinnen und Richtern Sonderzahlungen von insgesamt 3000 Euro gewährt werden. Diese sollen die Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise abmildern. Die Sonderzahlungen gehen auch an die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in Höhe ihres individuellen Versorgungssatzes sowie an die Altersgeldempfängerinnen und -empfänger in Höhe ihres individuellen Anteilssatzes.
Damit wird der erste Teil der Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 9. Dezember 2023 auf die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten übertragen. Diese Einigung sieht vor, dass die Tarifbeschäftigten zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1800 Euro und von Januar bis Oktober 2024 monatliche Sonderzahlungen von jeweils 120 Euro bekommen.
Die Übertragung der ebenfalls in den Tarifverhandlungen vereinbarten Entgeltsteigerungen soll in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren geregelt werden. Diese Übertragung auf die Beamtenschaft ist wesentlich komplexer. Damit die Beamtinnen und Beamten nicht länger auf ihre Sonderzahlungen warten müssen, hat sich die Landesregierung für ein stufenweises Verfahren entschieden.
Erste Auszahlungen mit April-Besoldung
Da der Niedersächsische Landtag dem Gesetzentwurf zugestimmt hat, können nun die Auszahlungen in die Wege geleitet werden. Der Landeshaushalt 2024 wird dadurch insgesamt mit etwa 586 Millionen Euro belastet, die durch vorhandene Ansätze gedeckt sind.
Informationen für Tarifbeschäftigte
Die Kosten für die Sonderzahlungen an Tarifbeschäftigte belaufen sich 2024 auf rund 180 Millionen Euro. Auch hierfür hat die Landesregierung ausreichend Vorsorge getroffen. In diesem Fall ist für die Auszahlung kein Beschluss des Landtages nötig.
Die Einmalzahlung für die Tarifbeschäftigten wurde mit den Bezügen für den Monat Februar 2024 geleistet. Die monatlichen Inflationsausgleichszahlungen werden mit den Bezügen für den Monat März 2024 rückwirkend ab Januar 2024 geleistet. Ab April 2024 werden diese Zahlungen mit der Abwicklung der jeweiligen Monatsbezüge erfolgen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
16.01.2024
zuletzt aktualisiert am:
24.07.2024