Erleichterter Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte: Niedersachsen führt pauschale Beihilfe ein
Der Niedersächsische Landtag hat ein Gesetz zur Einführung einer pauschalen Beihilfe in Niedersachsen beschlossen. Damit können Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter zukünftig zwischen der individuellen Beihilfe in Ergänzung zu einer privaten Teilkrankenversicherung einerseits oder der pauschalen Beihilfe andererseits wählen. Mit der pauschalen Beihilfe wird vom Dienstherrn ein monatlicher Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag einer freiwillig gesetzlichen oder privaten Krankheitskostenvollversicherung, nicht jedoch zum Pflegeversicherungsbeitrag gezahlt.
Die Einführung einer pauschalen Beihilfe eröffnet eine neue Wahlfreiheit. Sie sorgt auch dafür, dass Niedersachsen im Wettbewerb um Fach- und Nachwuchskräfte als attraktiver Arbeitgeber konkurrenzfähig bleibt. Vor dem Hintergrund des wachsenden Fachkräftemangels und auch mit Blick auf die Beihilferegelungen der an Niedersachsen angrenzenden Länder, ist dies besonders wichtig.
Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen wird eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages umgesetzt. Damit wird eine Gerechtigkeitslücke geschlossen. Eine Lücke, die insbesondere in Zeiten entstanden ist, in denen es Beamtinnen und Beamten mit Vorerkrankungen oder körperlichen Einschränkungen faktisch unmöglich war, eine private und damit beihilfekonforme Krankenversicherung abzuschließen.
Darüber hinaus wird für Personen, die neu in den Landesdienst eintreten und bisher gesetzlich krankenversichert waren, mit dem Inkrafttreten des Gesetzes eine Möglichkeit geschaffen, in ihrer Versicherung zu bleiben.
Für die bereits im Landesdienst stehenden Beamtinnen und Beamte wird ab dem 1. Februar 2024 eine einmalige Wahlmöglichkeit eröffnet. Der Antrag ist bei der für die Festsetzung der Beihilfe zuständigen Stelle – für Landesbeamtinnen und -beamte also beim Niedersächsischen Landesamt für Bezüge und Versorgung - innerhalb von einem Jahr zu stellen.
Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie auf der Website des Niedersächsischen Landesamtes für Bezüge und Versorgung (NLBV). Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Fragen über eine Service-Hotline zur pauschalen Beihilfe unter 04941 13 5000 beantworten zu lassen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
11.12.2023
zuletzt aktualisiert am:
14.02.2024