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Ausbau der klimaneutralen Mobilität – Steuerliche Förderung von Dienstfahrrädern

Das Fahrrad spielt für immer mehr Menschen eine große Rolle für ihre alltägliche Mobilität. Das hat nicht nur gesundheitliche, sondern auch verkehrs- und umweltpolitische Vorteile. Die Einführung des Dienstradleasings für die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist der Landesregierung daher ein wichtiges Anliegen. Es ist zeitgemäß, dass das Land Niedersachsen als moderner Arbeitgeber die Nutzung des Fahrrads durch seine Beschäftigten unterstützt.

Für die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter war dafür eine Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes erforderlich. Der Niedersächsische Landtag hat am 8. November 2023 mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen eine Regelung zur Entgeltumwandlung für das Dienstfahrrad-Leasing für Beamtinnen und Beamte im Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG) beschlossen. Näheres kann den Drucksachen 19/2231 und 19/2755 des Niedersächsischen Landtags entnommen werden.


Eine vergleichbare Möglichkeit besteht zukünftig auch für die Tarifbeschäftigten des Landes, da mit dem Tarifabschluss vom 9. Dezember 2023 eine entsprechende tarifvertragliche Regelung zur Entgeltumwandlung zum Zweck des Fahrradleasings vereinbart wurde.


Momentan läuft die praktische Umsetzung des Dienstradleasings im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung. Informationen zum aktuellen Stand finden Sie hier.

Bitte wenden Sie sich mit Fragen zur konkreten Umsetzung an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung: poststelle@mw.niedersachsen.de

Fahrradweg
Zum Thema:

Die Parlamentsdokumentation erschließt sämtliche Landtagsmaterialien (Drucksachen, Plenarprotokolle, Ausschussniederschriften) mit einer inhaltlichen Kurzbeschreibung, dem Beratungsablauf und gegebenenfalls Hinweisen auf Redebeiträge im Plenum.

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.12.2023
zuletzt aktualisiert am:
15.01.2024

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