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Januar 2025

21.01.2025: Es geht wieder los: Die Jahresauftaktklausur des Kabinetts markiert den Start des Aufstellungsverfahrens für den Haushalt 2026. Nun stehen wie jedes Jahr viel Arbeit und zahlreiche Gespräche an, bis der Haushaltsentwurf im Dezember vom Niedersächsischen Landtag beschlossen werden kann.
Der Weg zum Haushalt 2026: 1. Januar Auftakt, 2. Gespräche zwischen Finanz- und Fachministerien, 3. Juni: Klausur Landesreg und Kabinettsbeschluss, 4. September-Einbringung Landtag, 5. Dezember: Schlussberatungen und Verabschiedung im Landtag   Bildrechte: MF
17.01.2025: Polizei, Justiz oder Finanzamt - moderne und zweckmäßige öffentliche Gebäude sind eine wesentliche Voraussetzung für einen funktionierenden Staat. Aber auch hier hat sich ein enormer Sanierungsstau aufgebaut. Darum wird in diesem Jahr erneut mehr in die Bauunterhaltung der Landesgebäude investiert. Dabei hat die Senkung des Energieverbrauchs sowie die Steigerung der Energieeffizienz eine besondere Bedeutung.

Das Land Niedersachsen verfügt über rund 5500 eigene Bauwerke, die von Landesbehörden und Hochschulen genutzt werden.


2025: 120 Mio Euro für die Bauunterhaltung von Landesgebäuden. Erhöhung um 40 Mio. Euro gegenüber 2024, Plus 7,5 Mio. Euro für energetische Sanierungen. Plus 10 Mio. Euro für PV auf Dächer. Warum gilt bei der Sanierung trotzdem das Prinzip "w   Bildrechte: MF
Der enorme Sanierungsstau an öffentlichen Gebäuden lässt ich nur schrittweise abbauen. Die zusätzlichen Mittel werden genutzt, umdie besonders zwingenden Arbeiten anzugehen. Ziel: Treibhausgasneutralität der Landesgebäude bis 2035   Bildrechte: MF
14.01.2025: Auch das Finanzministerium setzt auf E-Mobilität. Vor dem Haupteingang sind seit Dezember zwei öffentliche Ladesäulen für den Betrieb freigeschaltet, die vom örtlichen Energieanbieter betrieben werden. Viel Spaß beim Laden und gute Fahrt!
Bild zeigt die zwei Ladesäulen vor dem Hauptgebäude des MF. Text: Neu vor dem Finanzministerium: öffentliche Ladepunkte für E-Autos   Bildrechte: MF
die linke große Schnellladesäule vorm MF wird auf dem Foto gezeigt. Text: Zwei Säulen mit je zwei Ladepunkten für den öffentlichen Betrieb. Eine Schnelladesäule mit vorhandenem Kabel (DC). Eine Ladesäule, bei der das eigene ladekabel verwendet wir   Bildrechte: MF
07.01.2025: Kein Grund zur Hektik! Die verlängerten Fristen für die Steuererklärung, die während der Coronapandemie galten, gibt es dieses Jahr zwar nicht mehr. Aber ein wenig Zeit bleibt trotzdem noch.

Und: Die Finanzämter können die Erklärungen sowieso erst ab dem 15. März bearbeiten. Denn erst dann können sie sicher sein, dass ihnen die Daten vollständig vorliegen, die elektronisch für das Steuerjahr übertragen werden müssen.


Wichtig: Für alle, die ihre Erklärung selbst machen, gilt wieder die reguläre Frist bis zum 31.07.2025. Steuerberaterinnen und -berater haben bis zum 30.04.2026 Zeit. Die ersten Bescheide zur Einkommensteuer werden frühestens Ende März 2025 versende   Bildrechte: MF
02.01.2025: Kurz vor Weihnachten hat der Bundesrat mit den Stimmen von Niedersachsen dem Jahressteuergesetz zugestimmt. Damit stehen wichtige Steueränderungen für das neue Jahr fest, die fast jeden betreffen.

Die Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen auf Zwei- und Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Immobilien sowie auch Gebäude mit mehreren Gewerbeeinheiten aber ohne Wohneinheiten wurde angehoben - hier gilt eine Freigrenze bis zu 30 kW je Wohn- oder Gewerbeeinheit. Die Neuregelung gilt für Photovoltaik-Anlagen, die nach dem 31.12.2024 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert werden.


Aufzähung: 1. Anhebung des Grundfreibetrags um 312 Euro auf 12.096 Euro. 2. Die anderen Eckwerte des Steuertarifs werden um 2,6 Prozent verschoben. 3. Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag: 19.950 Euro Steuern bzw. 39.900 Euro   Bildrechte: MF
Entlastungen für Familien: 1. Erhöhung des Kindergeldes auf 255 Euro. 2. Der steuerliche Kinderfreibetrag wird auf 6.672 Euro angehoben. 3. Erhöhung der als Sonderausgaben abzugsfähigen Kinderbetreuungskosten auf maximal 4.800 Euro je Kind   Bildrechte: MF
Vereinheitlichung der Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit für alle Gebäudearten. Wenn diese Freigrenze überschritten wird, wird die gesamte Leistung steuerpflichtig.   Bildrechte: MF

Soziale Medien

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