Zusammenlegung der Kreissparkasse Wesermünde-Hadeln und der Sparkasse Bremerhaven geht in die Verbandsbeteiligung
Hannover. Die Landesregierung hat dem Entwurf eines Staatsvertrages zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Zusammenlegung der Kreissparkasse Wesermünde-Hadeln und der Sparkasse Bremerhaven zugestimmt und ihn zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Träger der neuen Sparkasse soll ein Sparkassenzweckverband sein, dem der Landkreis Cuxhaven und die Sparkassenstiftung Bremerhaven als derzeitige Träger angehören.
Das Land Niedersachsen unterstützt ebenso wie die Freie Hansestadt Bremen das Anliegen der selbstverwaltenden Träger, mit der Fusion eine Verbesserung der Marktstellung und eine Steigerung der Leistungsfähigkeit der zusammengelegten Sparkasse zu erreichen. Der Verschmelzungsstichtag soll rückwirkend auf den 1. Januar 2014 gelegt werden, wofür eine Verabschiedung des Gesetzes zum Staatsvertrag durch den Niedersächsischen Landtag noch vor der Sommerpause erfolgen muss.
Sparkassen erfüllen einen gebietsbezogenen öffentlichen Auftrag. Ihre Aufgabe ist es, auf der Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse für ihr Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise und insbesondere des Mittelstandes mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen in der Fläche sicherzustellen.