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Mehr Kapital in Klimaschutz und Nachhaltigkeit – Gesetzesänderung erweitert Niedersachsens Anlagemöglichkeiten

Der Niedersächsische Landtag hat am (heutigen) Dienstag eine Änderung des Niedersächsischen Versorgungsrücklagengesetzes beschlossen. Werden zukünftig Mittel der Versorgungsrücklage angelegt, kann nun neben Ertrag und Sicherheit auch die Nachhaltigkeit als weiteres Grundprinzip der Anlageentscheidung berücksichtigt werden.

Niedersachsen kann so mit seinen eigenen Geldanlagen am Kapitalmarkt einen kleinen Beitrag dazu leisten, Finanzströme in Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu lenken.

Die Anlagemöglichkeiten des Landes werden zudem um europäische Emittenten sowie die Europäische Union selbst erweitert. 2020 ist die Europäische Union erstmals am internationalen Kapitalmarkt mit eigenen Emissionen aufgetreten. Auch das mit mehreren hundert Milliarden Euro konzipierte Konjunkturprogramm NextGenerationEU wird durch die Ausgabe von Wertpapieren über mehrere Jahre finanziert. Durch das heute beschlossene Gesetz wird es in das Anlageuniversum der Niedersächsischen Versorgungsrücklage aufgenommen.

Hintergrund:
Angesichts der demographischen Veränderungen und des Anstiegs der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger wurde von 1999 bis 2009 das Sondervermögen „Niedersächsische Landesversorgungsrücklage“ zur Abfederung künftiger Versorgungsleistungen gebildet. Die Rücklage darf seit dem Haushaltsjahr 2009 für Versorgungsaufwendungen verwendet werden. Ende 2023 betrug das Vermögen 709,7 Millionen Euro.

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.12.2024

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