Landtag beschließt zweiten Nachtragshaushalt 2023: Haushaltspolitische Solidität in Zeiten begrenzter Spielräume und Einstieg in erste zentrale Vorhaben
Der niedersächsische Landtag hat am (heutigen) Mittwoch den zweiten Nachtragshaushalt 2023 verabschiedet. „Mit dem zweiten Nachtragshaushalt setzt die Landesregierung ihre entschlossene Reaktion auf das krisenhafte Weltgeschehen fort“, sagte der niedersächsische Finanzminister Gerald Heere. Die Landesregierung mobilisiert im Rahmen des Nachtrags zusätzliche 776 Millionen Euro, von denen mit 472 Millionen Euro ein Großteil für die Bewältigung des Fluchtgeschehens und die Entlastung der Kommunen eingesetzt wird. Davon gehen 362 Millionen Euro unmittelbar an die Kommunen.
Zudem stellt die Landesregierung die Finanzierung von Programmen sicher, die andernfalls zur Mitte des Jahres ausgelaufen wären. Das betrifft zum Beispiel die Fortsetzung der Förderung von Sprach-Kitas, für die 12 Millionen Euro eingesetzt werden. Weitere 68 Millionen Euro fließen in die Fortsetzung der Richtlinie Qualität in Kitas und die Dynamisierung der Jahreswochenstundenpauschale.
Einen dritten Schwerpunkt bildet die Bereitstellung der notwendigen Kofinanzierungsmittel für Bundesprogramme, darunter 22 Millionen Euro für die Wohnraumförderung und 12 Millionen Euro für überbetriebliche Berufsbildungsstätten.
„Wir stellen mit diesem Nachtrag haushaltspolitische Solidität unter Beweis, indem wir zum einen im Rahmen begrenzter Spielräume weiterhin vorsichtig rechnen und uns zum anderen auf die Bewältigung der immer noch andauernden Krise konzentrieren“, sagte Finanzminister Heere. Gleichwohl beginnt die Landesregierung an ausgewählten Stellen mit der Umsetzung zentraler politischer Vorhaben. So werden Mittel für die Einrichtung der Taskforce Energiewende ebenso bereits gestellt wie für die Konzeption einer Landeswohnungs- und einer Landesliegenschaftsgesellschaft.
Darüber hinaus ermöglicht der Nachtrag die Finanzierung dringend notwendiger Sanierungsmaßnahmen von Landesliegenschaften ab, darunter 48, 6 Millionen Euro für das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Lüneburg und 31 Millionen Euro für die Zentrale Polizeidirektion Hannover. „Für mich steht außer Zweifel, dass wir den eingeschlagenen Weg der Investitionsoffensive fortsetzen müssen“, sagte Heere. „Verstärkte Investitionen in die öffentliche, soziale Infrastruktur sowie zur Bewältigung der wirtschaftlichen Transformation und in die Verbesserung des Klimaschutzes sind eine Voraussetzung unseres zukünftigen Wohlstands.“ Zugleich werden die begrenzten finanziellen Spielräume auch in den kommenden Jahren ein vorsichtiges und vorausschauendes Agieren erfordern.
Finanziert wird der zweite Nachtragshaushalt 2023 insbesondere aus Bundesmitteln für Geflüchtete und für das KiTA-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz sowie aus der Abrechnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs 2022.