Hilbers fordert Verlängerung der Abgabefristen für Steuererklärungen zur Entlastung der Steuerberaterinnen und Steuerberater
Die Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers setzt sich für eine Verlängerung der Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen ein, weil die Steuerberaterinnen und Steuerberater durch die immer neuen Corona-Hilfen einen erheblichen zusätzlichen Arbeitsanfall zu bewältigen haben. Darüber hinaus sind auch die Arbeitsabläufe in den jeweiligen Steuerberaterkanzleien von den pandemiebedingten Erschwernissen betroffen.
“Die Angehörigen der steuerberatenden Berufe leisten im Rahmen der Bewältigung der Corona-Pandemie einen bedeutenden Beitrag zur Stützung der Wirtschaft. Dabei sollten wir sie unterstützen und nicht mit engen Fristen konfrontieren“, erklärte dazu Hilbers.
Mit Unterstützung Niedersachsens wurde bereits für die Steuererklärungen 2019 die Abgabefristen um sechs Monate verlängert. Für die Abgabe der Steuererklärungen 2020 ist bisher eine dreimonatige allgemeine Fristverlängerung vorgesehen.
Auch in 2022 wird der erhöhte Arbeitsanfall bestehen bleiben. Hilbers fordert darum weitere Maßnahmen zur Verlängerung der Abgabefristen, um eine Entlastung zu erwirken.
Im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages haben die Regierungsfraktionen einen Antrag für eine Fristverlängerung abgelehnt. Der Bundesfinanzminister hat nun erklärt, dass er an entsprechenden Konzepten arbeitet.
„Ein Konzept, welches die Angehörigen der steuerberatenden Berufe angemessen entlastet, begrüße ich ausdrücklich. Dabei sollte zugleich aufgezeigt werden, wie die jetzigen Vorgaben bezüglich der Steuererklärungsfristen perspektivisch wieder in den ursprünglichen Rahmen zurückgeführt werden können“, so Hilbers.