Finanzminister Hilbers setzt sich für zusätzliche steuerliche Anreize für das Ehrenamt ein
Berlin. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben im Rahmen ihrer Jahreskonferenz am (heutigen) Freitag das Bundesfinanzministerium gebeten, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht verbessert. Ziel ist es, Vereinfachungen zu erreichen und neue Anreize für das Ehrenamt zu setzen. Dabei benennt die Finanzministerkonferenz konkrete Maßnahmen, an deren Entwicklung Niedersachsen intensiv mitgearbeitet hat.
„Niedersachsen ist ein Land des Ehrenamts. Alle ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer verdienen unsere Anerkennung und unsere Unterstützung. Darum begrüße ich den heutigen Beschluss der Finanzministerkonferenz, der zusätzliche steuerliche Anreize für das Ehrenamt zum Ziel hat“, erklärte der Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers. Er werde sich für dafür einsetzen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen durch ein Bundesgesetz umgesetzt werden.
Der Vorschlag umfasst, dass die Übungsleiterpauschale um 600 Euro auf 3.000 Euro jährlich angehoben wird. Die Ehrenamtspauschale soll um 120 Euro auf 840 Euro steigen. Wer zum Beispiel bei in Sportvereinen oder in kulturellen Einrichtungen ehrenamtlich tätig ist, soll künftig einen höheren Betrag steuerfrei als Aufwandsentschädigung bzw. Vergütung erhalten dürfen. Auch die Grenze, bis zu der ein vereinfachtes Verfahren für die Bestätigung von Spenden gilt, soll von 200 Euro auf 300 Euro erhöht werden. Darüber hinaus soll die Freigrenze für die nicht der Körperschaft- und Gewerbesteuer unterliegenden Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die keine Zweckbetriebe sind, von 35.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben werden.
Da sich die Bedingungen im Laufe der Zeit ändern, sind auch die steuerlichen Regelungen immer wieder zu überprüfen und anzupassen. Ehrenamtlich tätige Organisationen brauchen Rechtssicherheit. Daher soll eine gesetzliche Vertrauensschutzregelung aufgenommen werden. Sie soll Kooperationen und die Weitergabe von Mitteln von gemeinnützigen Organisationen untereinander vereinfachen.