Artikel-Informationen
erstellt am:
15.11.2023
Der Niedersächsische Finanzminister Gerald Heere sieht durch das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 des Bundes keine unmittelbaren Folgen für die aktuellen Haushaltsberatungen in Niedersachsen. „Wir nehmen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit Respekt zur Kenntnis, sind aber überzeugt, dass die laufenden Beratungen für den Haushalt 2024 nicht betroffen sind“, so Heere. „Wir werden nun sehr genau prüfen, welche möglichen Auswirkungen das Urteil mittelbar auf den niedersächsischen Landeshaushalt hat.“
Anders als im Bund hat es in Niedersachsen keine Umwidmung von durch Notlagenkredite finanzierte Sondervermögen gegeben, wie sie nun vom Bundesverfassungsgericht beanstandet wurde. Finanzminister Heere: „Es gab und gibt hierzu keine Planungen. Deshalb steht Niedersachsen auch nicht vor vergleichbaren verfassungsrechtlichen Herausforderungen wie der Bund.“
Die Niedersächsische Landesregierung hatte zuletzt im Mai 2023 die Fortschreibung für das „Sondervermögen zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ beschlossen. Dabei war ein nicht mehr benötigter Finanzbedarf in Höhe von 2,145 Milliarden Euro festgestellt worden, der zur vorzeitigen Tilgung von notlagenbedingten Krediten verwendet wurde.
Artikel-Informationen
erstellt am:
15.11.2023