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erstellt am:
07.02.2025
Das Verwaltungsgericht Hannover hat am (gestrigen) Donnerstag über die Erteilung der Spielbankzulassung für das Land Niedersachsen verhandelt und die Vergabeentscheidung des Niedersächsischen Finanzministeriums bestätigt. Die bisherige Zulassungsinhaberin, die Spielbanken Niedersachsen GmbH (SNG), hatte gegen die Entscheidung des Landes geklagt, die Zulassung an eine andere Unternehmensgruppe zu vergeben. Diese Klage wurde nun abgewiesen.
Das Niedersächsische Finanzministerium hatte am 15. November 2023 die Zulassung für den Betrieb von bis zu zehn Spielbanken neu an die Merkur Spielbanken Niedersachsen GmbH & Co. KG vergeben. Die reguläre Spielbankzulassung der SNG endete damit zum 31. August 2024. Diese Entscheidung ließ die bisherige Zulassungsinhaberin gerichtlich überprüfen. Um dennoch eine Fortsetzung des Spielbetriebs zu gewährleisten, hatte das Finanzministerium der SNG eine ab dem 1. September 2024 gültige Interimszulassung erteilt, die eine Laufzeit von maximal einem Jahr hat.
Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt unsere Auffassung, dass die Zulassung für den Betrieb der niedersächsischen Spielbanken in einem transparenten und ergebnisoffenen Verfahren vergeben wurde. Alte und neue Zulassungsinhaberin sollten nun konstruktiv und lösungsorientiert über einen geordneten Betriebsübergang verhandeln, um einen möglichst unterbrechungsfreien Spielbetrieb zu ermöglichen und den mehr als 400 Beschäftigten Sicherheit zu geben.“
Eine Berufung wurde vom Verwaltungsgericht nicht zugelassen. Dennoch ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig, da die Klägerin innerhalb eines Monats ab Zustellung des schriftlichen Urteils die Zulassung der Berufung beantragen kann. Die Klage der SNG entfaltet deshalb zunächst weiterhin aufschiebende Wirkung. Damit ist auch die erteilte Interimszulassung weiter gültig.