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Digitalisierung der Gewerbesteuer: Der Weg von der Abgabe der Steuererklärung bis zum Erhalt des Messbescheides ist ab sofort vollständig digital möglich

Die Digitalisierung der Finanzämter nimmt eine weitere Hürde: Ab sofort können Gewerbesteuermessbescheide, die Bescheide über die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages und die über die Feststellung des Gewerbeverlustes vollständig digital in ELSTER zugestellt werden. Bisher war dies bereits bei Einkommensteuerbescheiden möglich.

Durch diese Erweiterung gehen die niedersächsischen Finanzämter den nächsten Schritt bei der digitalen Übermittlung von Steuerbescheiden und sonstigen Schreiben aus der Finanzverwaltung. Der Weg von der Abgabe der Gewerbesteuererklärung bis hin zum Erhalt des Messbescheides ist somit vollständig digital möglich. Unternehmen und Angehörigen der steuerberatenden Berufe können nun die Bescheide maschinenlesbar erhalten, was ihnen eine unmittelbare und medienbruchfreie Weiterverarbeitung ermöglicht.

„Digital, schnell und sicher können die niedersächsischen Nutzerinnen und Nutzer über ELSTER Steuerformulare einreichen und Steuerbescheide empfangen. Damit bauen wir nicht nur das Angebot der digitalen Steuerverwaltung aus, sondern kommen zusätzlich beim Bürokratieabbau voran“, erklärt der Niedersächsische Finanzminister Gerald Heere.

Die Gewerbesteuerbescheide selbst werden von den Kommunen zugestellt. Um auch diesen Schritt zu digitalisieren, sollen als nächstes die Kommunen flächendeckend an einen digitalen Datenaustausch mit den Finanzämtern angeschlossen werden. Die Finanzverwaltung stellt ihnen dafür mit „ELSTER-Transfer“ die notwendige technische Infrastruktur zur Verfügung.

Hintergrund

Bereits 1996 startete ELSTER (Elektronische Steuererklärung) als gemeinsames E-Government-Projekt der Steuerverwaltungen aller Länder und des Bundes. Seitdem wurde das Dienstleistungsangebot laufend verbessert, immer mit Blick auf die Nutzerbedürfnisse und im Sinne der Serviceorientierung. ELSTER verzeichnete zuletzt über 22 Millionen registrierte Konten.

Zum Service zählt auch, Steuerbescheide und offizielle Schreiben aus der Finanzverwaltung digital zu empfangen. Sofern entsprechende Einwilligungen erteilt wurden, können die Dokumente über ELSTER rechtssicher zugestellt und komfortabel über das Online-Finanzamt „MeinELSTER“ oder über die „MeinELSTER+“ App abgerufen werden.

2024 wurden bisher nahezu 3 Millionen Bescheide und sonstige offizielle Schreiben digital versendet. Der Service soll zukünftig auf weitere Steuerbescheide und Dokumente des Finanzamts erweitert werden.

Presse Bildrechte: grafolux & eye-server

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.12.2024

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