Niedersäschsisches Finanzministerium Niedersachsen klar Logo

78 Prozent der Grundsteuererklärungen in Niedersachsen eingegangen

Am (gestrigen) Dienstag ist die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung abgelaufen. In Niedersachsen sind rund 3,6 Millionen Erklärungen abzugeben. Bis zum 31. Januar 2023 gingen rund 2,6 Millionen Grundsteuererklärungen elektronisch ein, hinzu kommen rund 254.000 Erklärungen in Papierform. Die Abgabequote liegt damit bei 78 Prozent. Damit reiht sich Niedersachsen im bundesweiten Vergleich im oberen Mittelfeld ein.

Der Niedersächsische Finanzminister Gerald Heere appelliert an die Bürgerinnen und Bürger sowie die Angehörigen der steuerberatenden Berufe, die Erklärungen zeitnah abzugeben: “Bei den fehlenden Erklärungen werden die niedersächsischen Finanzämter mit dem erforderlichen Augenmaß vorgehen. Zunächst werden die eingegangenen Erklärungen rasch abgearbeitet. Im Anschluss werden die Finanzämter an die Abgabe der fehlenden Grundsteuererklärung erinnern. Nach dieser Erinnerung stehen Verspätungszuschläge als Möglichkeiten im Raum. Also ist es sehr wichtig, jetzt die Erklärungen abzugeben, wenn man Verspätungszuschläge vermeiden möchte.“

Niedersachsen wird die Frist nicht erneut verlängern. Die Erfahrungen aus der ersten Fristverlängerung haben gezeigt, dass eine solche Maßnahme eher ein zögerliches Abgabeverhalten fördert. Die Finanzverwaltung muss bis Ende 2023 den Großteil der 3,6 Millionen Grundstücke bewerten, damit den Gemeinden rechtzeitig die notwendigen Grundlagen für die Erhebung der Grundsteuern ab 2025 vorliegen. Gegebenenfalls werden die Finanzämter die noch ausstehenden Fälle schätzen müssen.

Die Erklärung lässt sich mit wenigen Angaben erledigen: Daten zum Grundstück (Adresse, Gemarkung, Flur, Flurstück und Grundstücksgröße) Adresse des Eigentümers bzw. der Eigentümerin sowie Wohn- und Nutzflächen von Gebäuden. Der eigens eingerichtete Grundsteuer-Viewer (www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de) gibt Hilfestellung zu den Grundstücksdaten. Dabei handelt es sich um eine Kartendarstellung, aus der die Grundstücksflächen online abzulesen sind. Das ebenfalls nötige Aktenzeichen wurde jeder Grundbesitzerin und jedem Grundbesitzer im Juni 2022 in einem Informationsschreiben mitgeteilt. Sollte das Schreiben nicht mehr vorliegen, können sich Bürgerinnen und Bürger an das Finanzamt wenden, in dessen Einzugsgebiet das betreffende Grundstück liegt.

Die Niedersächsische Steuerverwaltung bietet ein breites Angebot, das die Abgabe der Steuererklärung erleichtert. Auf der Website des Landesamtes für Steuern werden Ausfüllhilfen verschiedenster Art angeboten: die Antworten auf die wichtigsten Fragen (FAQs), Checklisten, Erklär-Videos und weitere Informationen zur Vorbereitung auf die Erklärungsabgabe. Als besonders hilfreich hat sich die Klick-Anleitung erwiesen, die Seite für Seite die Steuererklärung durchgeht. Zudem gibt es bei jedem Finanzamt eine Hotline zur Grundsteuerreform.

Eine Erhöhung des Grundsteueraufkommens ist nicht Ziel der Landesregierung. Dennoch wird es durch die Reform zu Belastungsverschiebungen kommen. Das kann sowohl zu einem Mehr als auch zu einem Weniger an Steuern für den Einzelnen führen. Die Höhe der Grundsteuer setzen letztlich die Gemeinden mit ihrem Hebesatz fest.

Da die Aufkommensneutralität der Grundsteuer als Ganzes das erklärte Ziel ist, wird den niedersächsischen Gemeinden aufgegeben, neben dem tatsächlich festgesetzten Hebesatz auch den Hebesatz zu veröffentlichen, der aufkommensneutral wäre.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz der Verfassung erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Ab dem 1. Januar 2025 kann die Grundsteuer nur noch nach neuem Recht erhoben werden.


Presse Bildrechte: grafolux & eye-server

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.02.2023

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln