Bundesverfassungsgericht erklärt Grundsteuer für verfassungswidrig
Finanzminister Hilbers: „Wir brauchen jetzt schnell eine einfache und verfassungsfeste Neuregelung“
Hannover. Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer erklärte der niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers: „Wir brauchen jetzt schnell eine einfache und transparente Neuregelung für eine verfassungsfeste Grundsteuer. Das Verfassungsgericht hat uns einen ambitionierten Zeitplan für eine Neuregelung mit auf den Weg gegeben. Für lange Diskussionen haben wir keine Zeit mehr. Bis Ende des kommenden Jahres müssen wir uns auf eine verfassungskonforme Neureglung geeinigt haben. Für die niedersächsischen Kommunen ist die Grundsteuer eine ganz wesentliche Einnahmequelle, die erhalten bleiben muss. Wie eine Neugestaltung konkret aussieht, werden wir jetzt zügig klären müssen“, so der Minister.
Der Minister betonte weiter, dass eine Neuregelung insgesamt aufkommensneutral ausgestaltet sein müsse und den Finanzämtern, Bürgern und Kommunen nicht zu viel Aufwand auferlegen dürfe. „Wir werden jetzt zügig die Urteilsbegründung analysieren und prüfen, ob und inwieweit ein wertunabhängiges Einfachmodell nach der Urteilsbegründung möglich und einigungsfähig ist. Ich halte es daher für dringend erforderlich, alle verfassungsrechtlich zulässigen Möglichkeiten, einen einfacheren Weg zu gehen, intensiv auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen. Der Bundesgesetzgeber erwartet von den Ländern eine einheitliche Position. Daher müssen die Bundesländer und der Bund im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zügig die Hinweise des Gerichts aufgreifen und zu einer guten Lösung kommen, die einfach und nachvollziehbar ist.“
Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht hat heute die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz der Verfassung erklärt. Bis spätestens zum 31.12.2019 ist der Gesetzgeber aufgefordert eine Neuregelung zu treffen. Bis dahin dürfen die bisherigen Regelungen weiter angewandt werden. Nach der Verkündung einer Neuregelung dürfen sie für weitere fünf Jahre, längstens aber bis zum 31.12.2024 angewandt werden.
In Niedersachsen sind hiervon rund 3,5 Millionen Grundstücke betroffen. Das Grundsteueraufkommen betrug im Jahr 2017 rund 1,3 Milliarden Euro.
Artikel-Informationen
erstellt am:
10.04.2018
zuletzt aktualisiert am:
13.04.2018