Hauptzollämter übernehmen die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer
Bis zum Juni diesen Jahres übernehmen die Hauptzollämter die Zuständigkeit für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer und sind damit der neue Ansprechpartner für die Bürger. Niedersachsen zählt zu den drei ersten Bundesländern, in denen ab dem 14. Februar 2014 die Umstellung erfolgt. Die bisher durch die niedersächsischen Finanzämter erteilten Steuerbescheide, Steuernummern, gewährte Steuervergünstigungen und erteilte Lastschriftbescheide bleiben weiterhin gültig. Rechtlich ändert sich daher für die Bürger durch den Übergang der Verwaltung an den Bund nichts.
Einzelheiten zu dem jeweils zuständigen Hauptzollamt sind dem Internetangebot der Zollverwaltung unter www.zoll.de zu entnehmen. Für die Übergangszeit in den kommenden Monaten werden auch die niedersächsischen Finanzämter für Auskünfte zur Verfügung stehen. Die Zuständigkeit für An-, Um- und Abmeldungen sowie Halterwechsel von Fahrzeugen liegt auch in Zukunft unverändert bei den Zulassungsstellen.
Die Kraftfahrzeugsteuer wurde mit dem 1. Juli 2009 eine Bundessteuer, womit eine Reform der Steuer einherging. Die Steuer sollte günstiger für das Klima wirken, weil sie nicht mehr nur beim Hubraum, sondern zum überwiegenden Teil auch am schädlichen Kohlendioxid-Ausstoß ansetzt. Den Ländern steht zum Ausgleich jährlich ein Betrag von knapp 9 Milliarden zu. Der Anteil von Niedersachsen beträgt knapp 900 Millionen Euro.
Seitdem wird die Steuer vom Bundesministerium der Finanzen verwaltet, welches sich übergangsweise der Landesfinanzbehörden im Wege der Organleihe bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer bedient. Die Länder erhielten dafür eine pauschale Erstattung der Verwaltungskosten.